Darf ich meine Tätigkeit immer noch ausführen?
Darf ich meine Betriebsstätte noch öffnen?
Ist Ihr Unternehmen von den wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus betroffen?
Spüren Sie einen drastischen Geschäftsrückgang und finanziellen Konsequenzen?
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Haben Sie mit Auftragsverlust und Betriebsausfall zu kämpfen?
Wissen Sie nicht, wie Sie Mitarbeiter, Miete und Rechnungen bezahlen?
Sind Sie unsicher, wie Sie eine Insolvenz abwenden?
Haben Sie im Internet keine passende Antwort gefunden?

Welche Pflichten und Möglichkeiten habe ich als Arbeitgeber?
Was sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten?
- Überstundenabbau / Urlaubsabbau
- Kurzarbeitergeld beantragen
- Staatliche Fördermittel , Subventionen, Sonderdarlehen
- Steuerstundung oder Ratenzahlung an das Finanzamt
- Kündigung von Beschäftigten
- Überprüfung der Mietfortzahlung
Was sind Ihre rechtlichen Pflichten?
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach § 618 BGB
Der Arbeitgeber muss Maßnahmen treffen, damit sich Beschäftigte nicht anstecken.
- Betriebsrat einbeziehen:
Mitbestimmung des Betriebsrats 87 I Nr. 1 BetrVG regelt, in welchen Bereichen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat.
- Lohnfortzahlungen
Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
Eine schnelle Hilfe kann die Anmeldung von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld sein.
Der Bundestag hat am 13.03.2020 im Eilverfahren eine Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber beschlossen. Unternehmen können schon jetzt Kurzarbeitergeld nutzen, wenn nur 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Zusätzlich dazu soll die Bundesagentur für Arbeit Sozialleistungen voll erstatten.
Machen Sie hier einen Schnelltest, ob Sie für Ihr Unternehmen Kurzarbeitergeld beantragen können.
Überstunden Abbau / Urlaubsabbau
Generell können Überstunden und verbleibende Urlaubstage genutzt werden um die Ausfallzeit zu überbrücken. Hier ist die zentrale Frage, ob in den Arbeitsverträgen geklärt ist, dass Überstunden aufgebaut und abgebaut werden können.
Für eine genaue Prüfung Ihres Einzelfalls senden Sie uns bitte eine Anfrage und schildern Sie uns Ihren Fall so detailliert wie möglich.
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Der Anwalt wird sich kurzfristig bei Ihnen melden ob er Ihren Fall annehmen und prüfen wird.